GRUNDPFLEGE UND VERSORGUNG NACH SGB XI UND SGB XII
✅ Körperpflege
✅ Zubereitung und Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
✅ Mobilität
✅ Hauswirtschaftliche Versorgung
✅ ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
​​
wenn sie keine eigenen finanziellen Mittel haben. Das SGB XI deckt Sach- und Geldleistungen für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung ab, während das SGB XII (Hilfe zur Pflege) die Versorgung ergänzt, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen.
​​​​

KÖRPERFLEGE
✅ Baden
✅ Duschen
✅ Teilwaschung am Waschbecken​
✅ Ganzkörperwaschung im Bett
ZUBEREITUNG UND HILFESTELLUNG
BEI DER NAHRUNGSAUFNAHME
✅ Zubereitung einer warmen Mahlzeit
✅ Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit
-
Frühstück
-
Abendbrot
-
Oder einer Zwischenmahlzeit
✅ Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
-
Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
-
Hilfestellung oder komplette Übernahme beim Essen und Trinken
-
Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
MOBILITÄT
✅ Hilfestellung beim Aufstehen und Zubettgehen
✅ Lagern / Betten
-
Bett machen und richten
-
Lagerung
-
Mobilisierung
✅ An- und Auskleiden​
-
Hilfestellung oder komplette Übernahme beim An- und Auskleiden
-
Hilfestellung oder komplette Übernahme beim Aussuchen von wettergerechter und passender Kleidung
✅ Gehen / Stehen (Transfer)
✅ Treppensteigen
✅ Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
✅ Transport und Begleitung zum Arzt
✅ Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung


HAUSWIRTSCHAFTLICHE VERSORGUNG
✅ Reinigung der Wohnung
✅ Waschen, bügeln und zusammenlegen der Wäsche und Kleidung
✅ Wechseln der Bettwäsche
✅ Einkaufen
BEHANDLUNGSPFLEGE NACH SGB V
✅ Blutzuckermessung
✅ Blutdruckmessung
✅ Injektionen
✅ Infusionen
✅ Katheterpflege
✅ Wundversorgung
✅ Port – System Versorgung
✅ Parenterale Ernährung
✅ Stomaversorgung
✅ Verbände und Kompressionsverbände
✅ An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
✅ Sauerstofftherapie
-
Sauerstoffkonzentrationen
-
Flüssigsauerstoffsysteme
-
Druckgassystem
​
ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
Umfassende Unterstützung für Ihre Pflegebedürfnisse
✅ Übernahme der Pflege bei Abwesenheit der pflegenden Angehörigen
✅ Vermittlung von Dienstleistungen aller Art, wie eine Hilfe im Garten oder beim Zusammenbau der Möbel
✅ Übernahme der Nachsorge nach Ihrem Krankenhausaufenthalt
✅ Durchführung einer Pflegegradberatung sowie einer MDK – Begleitung
✅ Sicherung Ihrer Alltagskompetenz durch eine Demenzbetreuung
✅ Durchführung einer Pflegeberatung nach §37 SGB XI
​​​​​​​
​
​
TRAINING VON ALLTAGSKOMPETENZEN UND TAGESSTRUKTURIERENDEN MAßNAHMEN
✅ Gemeinsames Einräumen des Kleiderschrankes
✅ Gemeinsame Terminplanung
✅ Gemeinsames Spülen, Abtrocknen, Staubwischen
✅ Gemeinsames Einkaufen
✅ Gemeinsame Tagesplanung & -strukturierung
✅ Gemeinsames Zubereiten von Mahlzeiten
​
Ambulante Betreuung Zentrum
(ABZ) GmbH & Co. KG
​
Was macht Ambulante Betreuung Zentrum (ABZ) GmbH & Co. KG
Der ABZ Ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können. Das Leistungsangebot des ambulanten Pflegedienstes erstreckt sich über verschiedene Bereiche. Dies sind vor allem:
​
✅ körperbezogene Pflegemaßnahmen wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit,
✅ pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte,
✅ häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen,
✅ Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten sowie
✅ Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung.
Das Ambulante Betreuung Zentrum (ABZ) GmbH & Co. KG ermöglicht Betroffenen, in der vertrauten Umgebung zu bleiben.
​
Was sind ambulante Pflegesachleistungen und wie hoch sind diese?
​
Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 als ambulante Pflegesachleistungen, die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag (pro Monat). Dieser richtet sich nach dem Pflegegrad:
​
Darüber hinaus kann auch der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro im Monat für Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden, um Unterstützung zu erhalten. In den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag jedoch nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden, also zum Beispiel für die Unterstützung beim morgendlichen Waschen. Hierfür stehen vielmehr die oben genannten Sachleistungen zur Verfügung. In Pflegegrad 1 hingegen darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwendet werden.
​
Welche Wahlmöglichkeiten haben Pflegebedürftige?
​
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung und Zusammenstellung des von ihnen gewünschten Leistungsangebots in der häuslichen Pflege. Sie sind vom Pflegedienst vor Vertragsschluss und zeitnah nach jeder wesentlichen Veränderung durch einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Kosten ihrer konkret beabsichtigten Leistungsinanspruchnahme zu informieren. Dadurch bleibt die Gestaltungsmöglichkeit mit der damit verbundenen Kostenfolge für die Pflegebedürftigen im Rahmen ihres jeweiligen Pflegearrangements transparent und nachvollziehbar. Zu beachten ist, dass die Pflegedienste von den Pflegekassen zugelassen sein müssen, um Leistungen über sie abrechnen zu können.
Einen guten Überblick unter anderem über zugelassene Pflegedienste geben die Leistungs und Preisvergleichslisten, die die Pflegekassen auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung stellen, die aber auch im Internet abrufbar sind.
​
Welche Möglichkeiten bietet der Umwandlungsanspruch?
​
Wird der Leistungsbetrag für ambulante Pflegesachleistungen nicht oder nicht voll für den Bezug ambulanter Sachleistungen ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag auch verwendet werden, um eine zusätzliche Kostenerstattung für Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag zu beantragen. Auf diese Weise können maximal 40 Prozent des jeweiligen ambulanten Sachleistungsbetrags umgewandelt werden.

Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.
Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Hierzu zählen auch die Gesundheits- und Pflegeassistenten.
Darunter fallen beispielweise Tätigkeiten wie:
✅ moderne Wundversorgung
✅ Verbandswechsel
✅ Kompressionstherapie
✅ Medikamentengabe oder das Stellen der Medikamente
✅ Dekubitus Behandlung
✅ Blutdruck- und Blutzuckermessung als auch die Insulingabe.
✅ Infusionstherapien
✅ Operationsnachsorge
✅ Stomaversorgung
✅ Port Versorgung
✅ Parenterale Ernährung
✅ Und vieles mehr
​
Im Prinzip bieten wir nahezu alles an, was die medizinische Versorgung hergibt.
DURCHFÜHRUNG EINER PFLEGEBERATUNG NACH §37.3 SGB XII
PROFESSIONELLE PFLEGE
“Pflege umfasst die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen (Settings). Pflege schließt die Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein. Weitere Schlüsselaufgaben der Pflege sind Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse, Förderung einer sicheren Umgebung, Forschung, Mitwirkung in der Gestaltung der Gesundheitspolitik sowie im Management des Gesundheitswesens und in der Bildung.” (ICN-Definition von Pflege)
Mit einem ambulanten Pflegedienst nach SGB XI erhalten Sie eine umfassende Unterstützung bei der Grundpflege. Durch die häusliche Pflege wird den Betroffenen ein Umzug beispielweise in eine Pflegeeinrichtung erspart und ein selbstbestimmtes Leben trotz gesundheitlicher bedingter Einschränkungen gefördert.
​
Ein Pflegedienst nach SGB XI sichert die Grundpflege Ihrer Angehörigen und entlastet Sie sowie ihre Angehörigen im Alltag. So können sich ihre Angehörigen weiterhin Ihrem Beruf nachgehen und sich um die alltäglichen Dinge im Leben kümmern, wie etwa die Erledigung der Einkäufe. Die häusliche Pflege wird in diesem Fall von den Pflegekräften des Pflegedienstes übernommen. So wissen Sie zu jeder Zeit, dass Sie oder Ihr Angehöriger in den besten Händen ist und ihm die Betreuung zuteil wird, die er benötigt.
Mit einem Pflegedienst nach SGB XI erhalten pflegebedürftige Angehörige die Pflege und Betreuung, die Sie im Alltag benötigen.
​
Hierzu gehören folgende Inhalte:
​
✅ Hilfe bei der Körperpflege
-
Waschen
-
Duschen
-
Baden
-
Mund- und Zahnpflege
-
Rasieren
-
Kämmen
-
Darm- und Blasenentleerung
✅ Mobilisieren und Aktivieren
-
Lagern / Betten
-
Bett machen und richten
-
Mobilisation
-
Gehen / Stehen (Transferübernahme)
-
Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
-
Transport und Begleitung zum Arzt
-
Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung
✅ Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
-
Frühstück
-
Abendbrot
-
Zwischenmahlzeiten
-
Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
-
Hilfestellung oder komplette Übernahme beim Essen und Trinken
-
Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
✅ An- und Auskleiden
-
Hilfestellung oder komplette Übernahme beim An- und Auskleiden
-
Hilfestellung oder komplette Übernahme beim Aussuchen von wettergerechter und passender Kleidung
Bei weiteren Fragen, wenden sie sich gerne an unser Team. Wir beraten und helfen ihnen gerne!
